JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Brandenburg > Verkündungsdatum > 12 / 2004
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, BSHG, DVO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Beschwerde gegen Ablehnung, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Verwertung eines Kraftfahrzeuges, Möglichkeit der Ersatzbeschaffung, Zumutbarkeit, bejaht für 52-jährigen Arbeitslosen ohne Unterhaltsverpflichtung für einen PKW Audi A 4, Bj. 1999, 73 Tkm mit einem Händlereinkaufspreis von 7.600, 00 ? bei voraussichtlichen Prozesskosten von 730 ? |
| Leitsatz: | Deckt der Wert eines vorhandenen Kraftfahrzeuges sowohl den Freibetrag als auch die tragenden Prozesskosten sowie ferner die Anschaffung eines nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen angemessenen Gebrauchtfahrzeuges ab, ist dessen Verwertung zur Deckung von Prozesskosten auch für einen Arbeitslosen zumutbar, der auf ein Auto angewiesen ist, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 E 196/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LuftVG, FlugLG, BImSchG |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 3 B 337/03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, StVG, FeV |
| Schlagworte: | Beschwerdeverfahren, 1. Verfahrensrecht, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Begründungserfordernis, 2. Straßenverkehrsrecht, Entziehung der Fahrerlaubnis, Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens, einmaliger/gelegentlicher Cannabiskosum, - Tetrahydrocannabiol (THC), THC-Carbonsäure (THC-COOH) |
| Leitsatz: | Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV setzt die Feststellung einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis voraus. Ein insoweit bestehender Verdacht kann die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV rechtfertigen. Zur Abgrenzung von einmaligem und gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Aussagegehalt von Tetrahydrocannabiol- (THC) und THC-Carbonsäure(THC-COOH)-Werten. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 4 B 206/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, KAG Bbg, AO |
| Schlagworte: | Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Gerichtsbescheides, Bekanntgabe eines Abgabebescheides durch Aushändigung oder Überbringung durch einen Bediensteten oder Boten ist zulässig, Zeitpunkt der Bekanntgabe bei Aushändigung des Bescheides durch einen Boten an den Ehegatten des Bekanntgabeadressaten |
| Leitsatz: | Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch einen Boten ausgehändigt wird, ist dann bekannt gegeben im Sinne des § 122 Abs. 1 AO, wenn er derart in den Machtbereich des Bekanntgabeadressaten gelangt ist, dass diesem die Kenntnisnahme möglich war und nach den Gepflogenheiten des Verkehrs von diesem auch erwartet werden kann. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 458/04.Z | |