JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Brandenburg > Verkündungsdatum > 09 / 2004
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, KAGBbg, KAGBbg, GG |
| Schlagworte: | Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Gerichtsbescheides, Erstattungszinsen, Der Folgenbeseitigungsanspruch beinhaltet keinen Anspruch auf Zahlung von Zinsen als Wertersatz für die entgangene Kapitalnutzung, Rechtsstaatsprinzip, Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung |
| Leitsatz: | Erfolgt die zur Erstattung führende Aufhebung eines Heranziehungsbescheides zu Straßenbaubeiträgen im Widerspruchsverfahren und damit vor Eintritt der Rechtshängigkeit, ist der von der Gemeinde zu erstattende Beitrag mangels gesetzlicher Grundlage nicht zu verzinsen; § 49a Abs. 3 VwVfG Bbg ist nicht anwendbar. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 349/04.Z | |
| Rechtsgebiete: | AmtsO, VwGO |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 1 B 78/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VerfBbg, PartG, Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg |
| Schlagworte: | Rundfunk- und Fernsehrecht, Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung vor einer Landtagswahl, Beschwerdeverfahren, Abgestufte Chancengleichheit, Halbwertklausel zugunsten im Bundestag in Fraktionsstärke vertretener Parteien, Bestimmung der Bedeutung einer Partei anhand der Ergebnisse vorhergehender Wahlen und weiterer Kriterien, Bedeutung von im Landtag vertretenen Parteien im Verhältnis zu Splitterparteien, Bedeutung von im Landtag vertretenen Parteien im Verhältnis zu nur im Bundestag vertretenen Parteien |
| Leitsatz: | Eine Verteilung von Sendezeiten durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt an politische Parteien zum Zwecke der Wahlwerbung vor einer Landtagswahl in der Weise, dass eine im Landtag in Fraktionsstärke vertretene Partei weniger Sendezeit erhält als nicht im Landtag vertretene Parteien, kann gegen den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien verstoßen. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 1 B 271/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AO, KAG, Zweites Entlastungsgesetz |
| Schlagworte: | vorläufiger Rechtsschutz, Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgungseinrichtung, keine rückwirkende Umwidmung eines Verbesserungsbeitragsbescheides in einen Herstellungsbeitragsbescheid mit der Folge, dass letzterer zum Gegenstand des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO betreffend den Verbesserungsbescheid würde, Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtungen nach § 8 Abs. 7 Satz. 2 KAG, alte und nach dem Zweiten Entlastungsgesetz neue Rechtslage durch Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG, Erfordernis der Rechtswirksamkeit der ersten Beitragssatzung als Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht auch für die Zeit vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Folge der Gesetzesänderung, Auswirkungen der Gesetzesänderung für sogenannte Altanschlüsse, rückwirkende Satzungen nach der Gesetzesänderung |
| Leitsatz: | Die Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG durch das Zweite Entlastungsgesetz vom 17.12.2003 dürfte nicht wegen einer (nur) in der Gesetzesbegründung verlautbarten Klarstellungsabsicht des Gesetzgebers zugleich zur Folge gehabt haben, dass für die Möglichkeit des erstmaligen Entstehens der sachlichen Beitragspflicht schon für die Zeit vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung das Erfordernis der Rechtswirksamkeit der ersten Beitragssatzung gegolten hätte. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 B 112/04 | |