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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BrandenburgVerkündungsdatum08 / 2004 

Oberverwaltungsgericht Brandenburg

Entscheidungen 08 / 2004



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 A 217/04.Z vom 27.08.2004




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 B 213/04 vom 18.08.2004

Rechtsgebiete:VwGO, KAG Bbg, BBodSchG, GKG
Schlagworte:Beschwerde, Entscheidungsmaßstab für den vorläufigen Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide, zum beitragsfähigen Aufwand i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG, Freilegungskosten (hier: Aufwand für die Bergung und Entsorgung eines unterirdischen Tankes einer ehemaligen Tankstelle, Sanierung von Boden und Altlasten), Problem der Abgrenzung des beitragsfähigen Aufwandes von Kosten für die Beseitigung von Altlasten, für die andere verantwortlich sind
Leitsatz:Zum beitragsfähigen Aufwand einer Straßenausbaumaßnahme gehört grundsätzlich der Aufwand, der in Erfüllung des Bauprogramms verursacht wird und der erforderlich ist, wobei bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Gemeinde ein Ermessensspielraum zusteht. Insbesondere sind sogenannte Freilegungskosten beitragsfähig, die erforderlich sind und dazu dienen, Hindernisse im oder unter dem Straßenraum zu beseitigen, welche der Realisierung eines Bauprogramms entgegenstehen.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 B 213/04

OVG-BRANDENBURG – Urteil, 8 D 39/01.G vom 11.08.2004

Rechtsgebiete:FlurbG, EGBGB, LwAnpG, GBO, LPGG-59, LPGG-82, VwGO
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 8 D 39/01.G

OVG-BRANDENBURG – Urteil, 3a A 207/02 vom 10.08.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BNatSchG, BbgNatSchG, LWaldG, Richtlinie 92/43/EWG, VO über das Naturschutzgebiet Schlaubetal
Schlagworte:Zulässigkeit einer Anschlussberufung Sachdienlichkeit einer Klageänderung, (Negative) Feststellungsklage, Zur Erforderlichkeit einer Befreiung zur Errichtung von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Naturschutzgebiet, Feststellungsinteresse, Potentielles FFH-Gebiet, Biotopschutz, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Fehlerhafte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfs, im Amtlichen Anzeiger statt im Amtsblatt für das Land Brandenburg, nicht in mindestens zwei im Gebiet verbreiteten Tageszeitungen
Leitsatz:Das berechtigte Interesse an der Feststellung, dass es für ein bestimmtes Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, entfällt, wenn das Vorhaben aus rechtlichen Gründen offensichtlich nicht realisiert werden kann. Dies ist der Fall, wenn das Vorhaben in einem anderen Genehmigungsverfahren bereits bestandskräftig abgelehnt worden ist oder jedenfalls offensichtlich nicht genehmigungsfähig ist; bloße Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit oder an der wirtschaftlichen Realisierbarkeit des Vorhabens reichen demgegenüber nicht aus.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 3a A 207/02


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