JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Brandenburg > Verkündungsdatum > 08 / 2004
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, KAG |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 217/04.Z | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, KAG Bbg, BBodSchG, GKG |
| Schlagworte: | Beschwerde, Entscheidungsmaßstab für den vorläufigen Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide, zum beitragsfähigen Aufwand i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG, Freilegungskosten (hier: Aufwand für die Bergung und Entsorgung eines unterirdischen Tankes einer ehemaligen Tankstelle, Sanierung von Boden und Altlasten), Problem der Abgrenzung des beitragsfähigen Aufwandes von Kosten für die Beseitigung von Altlasten, für die andere verantwortlich sind |
| Leitsatz: | Zum beitragsfähigen Aufwand einer Straßenausbaumaßnahme gehört grundsätzlich der Aufwand, der in Erfüllung des Bauprogramms verursacht wird und der erforderlich ist, wobei bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Gemeinde ein Ermessensspielraum zusteht. Insbesondere sind sogenannte Freilegungskosten beitragsfähig, die erforderlich sind und dazu dienen, Hindernisse im oder unter dem Straßenraum zu beseitigen, welche der Realisierung eines Bauprogramms entgegenstehen. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 B 213/04 | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG, EGBGB, LwAnpG, GBO, LPGG-59, LPGG-82, VwGO |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 8 D 39/01.G | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BNatSchG, BbgNatSchG, LWaldG, Richtlinie 92/43/EWG, VO über das Naturschutzgebiet Schlaubetal |
| Schlagworte: | Zulässigkeit einer Anschlussberufung Sachdienlichkeit einer Klageänderung, (Negative) Feststellungsklage, Zur Erforderlichkeit einer Befreiung zur Errichtung von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Naturschutzgebiet, Feststellungsinteresse, Potentielles FFH-Gebiet, Biotopschutz, Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Fehlerhafte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfs, im Amtlichen Anzeiger statt im Amtsblatt für das Land Brandenburg, nicht in mindestens zwei im Gebiet verbreiteten Tageszeitungen |
| Leitsatz: | Das berechtigte Interesse an der Feststellung, dass es für ein bestimmtes Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, entfällt, wenn das Vorhaben aus rechtlichen Gründen offensichtlich nicht realisiert werden kann. Dies ist der Fall, wenn das Vorhaben in einem anderen Genehmigungsverfahren bereits bestandskräftig abgelehnt worden ist oder jedenfalls offensichtlich nicht genehmigungsfähig ist; bloße Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit oder an der wirtschaftlichen Realisierbarkeit des Vorhabens reichen demgegenüber nicht aus. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 3a A 207/02 | |