JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Brandenburg > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, AO, KAG |
| Schlagworte: | Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an eine kommunale Abgabensatzung, etwaige Anforderung an die Verweisung in Satzungen auf Fälligkeitsregelungen in anderen Satzungen, zur Bemessung von Benutzungsgebühren zur Entsorgung von Abwasser nach dem sog. Frischwassermaßstab bei abflusslosen Sammelgruben, zur Frage zulässiger Verfolgung von Lenkungszwecken bei der Wahl des Gebührenmaßstabes nach § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 B 303/03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BSHG, VO |
| Schlagworte: | ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, gesonderte Absetzbarkeit der Kraftfahrzeugversicherung und der Kraftfahrzeugsteuer eines für die Fahrt zur Arbeitsstätte benötigten Kfz vom Einkommen? (verneint), Ermächtigungskonformität der in § 3 Abs. 6 Nr. 2 lit. a der Verordnung zur Durchführung des § 76 BSHG festgesetzten Kilometerpauschale, keine Absetzbarkeit des sog. bürgerlichrechtlichen Selbstbehalts vom Einkommen eines selbst nicht hilfebedürftigen Mitglieds einer Einsatzgemeinschaft |
| Leitsatz: | 1. Ist (nur) für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Benutzung eines Kraftfahrzeugs notwendig, ist der damit verbundene Aufwand insgesamt bereits durch die Absetzung der in § 3 Abs. 6 Nr. 2 lit. a der Verordnung zur Durchführung des § 76 BSHG (v. 18. November 1962, i.d.F. vom 21. Dezember 2000) festgesetzten Kilometerpauschale vom Einkommen abgegolten. Die Beiträge zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die Kraftfahrzeugsteuer sind daneben nicht noch gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 BSHG vom Erwerbseinkommen abzusetzen (wie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2000 - 22 A 207/99 -, NVwZ-RR 2001, 244 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 1991 - 6 S 1182/90 -, FEVS 43, 200 ff.; entgegen OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 1989 -4 A 205/88 -, FEVS 42, 104 ff.). 2. Vom Einkommen eines selbst nicht hilfebedürftigen Mitglieds der Einsatzgemeinschaft, dessen Einkommen gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG der Einsatzgemeinschaft zuzurechnen ist, ist kein Pauschalbetrag in Höhe des sog. bürgerlich-rechtlichen Selbstbehalts abzusetzen (wie OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. November 1999 - 1 M 81/99 -, FEVS 51, 465 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 1998 - 6 S 354/97 -, FEVS 43, 200ff.). |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 4 A 220/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, NÄG, VwGO, VwVfGBbg |
| Schlagworte: | Namensrecht, Berufung, Isolierte Anfechtungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid, Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens eines wichtigen Grundes i. S. v. § 3 Abs. 1 NÄG (offengelassen), Keine Sperrwirkung der §§ 1616 - 1618 BGB für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung bei sog. Scheidungshalbwaisen, Erforderlichkeitsmaßstab für die Namensänderung bei sog. Scheidungshalbwaisen, Prinzip der Namenskontinuität |
| Leitsatz: | 1. Die Aufhebung des Widerspruchsbescheides aufgrund einer isolierten Anfechtungsklage wegen materieller Rechtswidrigkeit gestaltet das Verwaltungsrechtsverhältnis endgültig. Für eine erneute Entscheidung der Widerspruchsbehörde besteht jedenfalls bei einem gebundenen Verwaltungsakt kein Rechtsschutzbedürfnis. 2. Zur Anwendung des Erforderlichkeitsmaßstabes im Einzelfall bei einer begehrten Namensänderung von sog. Scheidungshalbwaisen. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 4 A 277/02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BVFG |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 4 A 213/02.Z | |