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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BrandenburgVerkündungsdatum10 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Brandenburg

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 B 93/02 vom 30.10.2003

Rechtsgebiete:VwGO, FlHG, AGFlHG, GS 2000, GS 2003
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 B 93/02



OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 A 369/02.AZ vom 28.10.2003

Rechtsgebiete:GG, AsylVfG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Zu den Darlegungsanforderung bei der Begründung einer Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör, insbesondere Darlegung, dass der Kläger und sein Prozessbebevollmächtigter alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (hier: Terminverlegungs- und Vertagungsantrag), welche Ausführungen der Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch gemacht hätte, die persönliche Anhörung des Asylbewerbers im Asylprozess ist zur Aufklärung von tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten bzw. Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers regelmäßig geboten, wenn es entscheidungserheblich auf die Glaubhaftigkeit des Vertrages oder die Glaubwürdigkeit des Asylantragstellers ankommt, Bei einem in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisantrag wird auf den Anspruch auf Bescheidung durch Gerichtsbeschluss nach § 86 Abs. 2 VwGO verzichtet
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 369/02.AZ

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 4 B 329/03 vom 24.10.2003

Rechtsgebiete:VwGO, AuslG, AsylVfG
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 4 B 329/03

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 B 265/03 vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:KAG, AO, VwVfG Bbg
Schlagworte:grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden Straßenausbaubeiträge zu erheben, Auslegung von vertraglichen Vereinbarungen über "Freistellungen" von der Beitragserhebung, gesetzeskonforme Auslegung von öffentlich-rechtlichen Verträgen, Festsetzungsverjährung, Ablaufhemmung
Leitsatz:Lässt der Wortlaut einer Vereinbarung in einem öffentlichen-rechtlichen Vertrag mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist im Wege der gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrages diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 B 265/03


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