Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-BRANDENBURGUrteil vom 29.01.2004, Aktenzeichen: 4 A 20/00 

OVG-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 4 A 20/00

Urteil vom 29.01.2004


Leitsatz:Der nicht mit dem Tierbesitzer identische Eigentümer eines getöteten Tieres ist ein "anderer Berechtigter" i.S.d. § 72 Abs. 1 TierSG.

Zu den Voraussetzungen für das Erlöschen eines Tierseuchenentschädigungsanspruchs gem. § 72 Abs. 2 TierSG.

Zur Überprüfbarkeit eines Schätzgutachtens zur Feststellung des "gemeinen Wertes" i.S.d. § 67 Abs. 1 TierSG.

Zum Begriff des "gemeinen Wertes" i.S.d. § 67 Abs. 1 TierSG und zum maßgeblichen Bewertungsstichtag.
Rechtsgebiete:VwGO, TierSG, AGTierSG, DVO-AGTierSG, BGB, EGBGB
Vorschriften:VwGO § 75, TierSG § 66 ff., TierSG § 67, TierSG § 72, AGTierSG v. 02.03.1993 § 13, AGTierSG v. 02.03.1993 § 14, AGTierSG v. 02.03.1993 § 15, AGTierSG v. 02.03.1993 § 16, AGTierSG v. 02.03.1993 § 17, DVO-AGTierSG v. 08.04.1993 § 6, DVO-AGTierSG v. 28.03.1996 § 6, BGB § 133, BGB § 254, BGB § 288, BGB § 291, BGB § 317, BGB § 319, EGBGB § 229 Abs. 1,
Stichworte:Tierseuchenentschädigung, Berufung, Auslegung von Schreiben als Antrag auf Tierseuchenentschädigung, Eigentümer als "anderer Berechtigter" i.S.d. § 72 Abs. 1 TierSG, Voraussetzungen für das Erlöschen eines Tierseuchenentschädigungsanspruchs gem. § 72 Abs. 2 TierSG, gerichtliche Überprüfbarkeit von gem. §§ 14 ff. AGTierSG erstellten Schätzgutachten, Wertermittlungsspielraum, Verfahrensfehler der durchgeführten Schätzung, Notwendigkeit eigenständiger Wertermittlung durch jeden der beteiligten Schätzer, "gemeiner Wert" i.S.d. § 67 Abs. 1 TierSG ist zwar regelmäßig der Verkaufspreis, aber bei Fehlen eines Marktes für die zu bewertende Sache kommt auch eine Bemessung nach dem Ersatzwert in Betracht, "gemeiner Wert" als objektiver, von den Umständen des konkreten Einzelfalles unabhängiger Wert, Bewertungsstichtag für die Ermittlung des "gemeinen Wertes" i.S.d. § 67 Abs. 1 TierSG ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Tötung der Tiere, Auseinandersetzung mit dem Sachverständigengutachten zur Bewertung des im konkreten Fall getöteten Schweinebestandes, Bewertung von Zuchtsauen, Ermittlung des Basiswertes, Anforderungen an die Datengrundlage der Wertermittlung, kein Verlustabzug von den Wiederherstellungskosten bei erheblicher Unsicherheit der Ertragsberechnung, Ermittlung der Trächtigkeitszuschläge, Nachweis des Vorhandenseins von Vorstufentieren im getöteten Bestand, Ermittlung des Vorstufenzuschlags, Bewertung von Ebern, Bewertung von Ferkeln, kein Anspruch auf höhere als die in § 291 BGB i.V.m. § 288 Abs. 1 BGB (a.F.) vorgesehenen Prozesszinsen, Revision zugelassen,
Verfahrensgang:VG Frankfurt (Oder) 4 K 985/96 vom 02.12.1999

Volltext

Um den Volltext vom OVG-BRANDENBURG – Urteil vom 29.01.2004, Aktenzeichen: 4 A 20/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-BRANDENBURG - 29.01.2004, 4 A 20/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum