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JuraForum.deUrteileOVG-BRANDENBURGUrteil vom 18.12.2003, Aktenzeichen: 4 A 12/01 

OVG-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 4 A 12/01

Urteil vom 18.12.2003


Leitsatz:1. Ob durch die Genehmigung der Teilnahme eines privaten Dritten am Rettungsdienst das öffentliche Interesse an einem funktionierenden Rettungsdienst beeinträchtigt wird, erfordert eine behördliche Prognoseentscheidung, die vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist.

2. Die Prognoseentscheidung beruht auf einer unzutreffenden Annahme, wenn die Behörde die Teilnahme eines Dritten am Krankentransport unter Hinweis auf eine bereits bedarfsgerechte Ausgestaltung des Rettungsdienstes ablehnt, obwohl die maßgebliche Hilfsfrist für die Notfallrettung (im Land Brandenburg: 15 Minuten) nur unzureichend eingehalten werden kann, weil Rettungswagen auch für Krankentransporte eingesetzt werden und in dieser Zeit für Notfallrettungen nicht zur Verfügung stehen.

3. Soweit ein Bedarf an Krankentransporten besteht, der durch eine Auslastung der Rettungswagen nicht gedeckt werden kann, ohne zu einer Überschreitung der Hilfsfristen in der Notfallrettung zu führen, muss der Träger des Rettungsdienstes prüfen, ob dieser Teil der Krankentransporte an Dritte übertragen werden kann. Die dabei notwendige Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligung Dritter erfordert eine Kostenermittlung, bei der die Aufwendungen im Falle der Wahrnehmung durch eigene Kräfte verglichen werden müssen mit den durch Ausschreibung zu ermittelnden Kosten, die durch die Einschaltung eines Dritten entstehen würden.
Rechtsgebiete:GG, BbgVerf, BbgRettG, RettungsdienstplanVO, EigenbetriebsVO
Vorschriften:GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1, BbgVerf Art. 49 Abs. 1 Satz 1, BbgRettG § 1 Abs. 2, BbgRettG § 4 Abs. 2, BbgRettG § 4 Abs. 3, BbgRettG § 5, BbgRettG § 10 Abs. 1, BbgRettG § 10 Abs. 2, RettungsdienstplanVO § 7, EigenbetriebsVO § 11 Abs. 2,
Stichworte:Rettungsdienst, Berufungsverfahren, Zulassung zum Krankentransport, Zur Ausgestaltung des Rettungsdienstes im Land Brandenburg, Bedeutung der Funktionsschutzklausel, Prognosespielraum der Behörde, gerichtliche Überprüfung der Prognoseentscheidung/maßgeblicher Zeitpunkt, Einhaltung der Hilfsfristen, Vermeidung von Überkapazitäten/Wirtschaftlichkeitsgebot, Ausschreibung von Rettungsdienstaufgaben,
Verfahrensgang:VG Potsdam 10 K 3146/95

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