Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-BRANDENBURGBeschluss vom 07.01.2004, Aktenzeichen: 2 B 296/03 

OVG-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 2 B 296/03

Beschluss vom 07.01.2004


Rechtsgebiete:VwGO, KAG, BbgWG, GG
Vorschriften:VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1, VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6, KAG § 6 Abs. 1 Satz 2, KAG § 6 Abs. 4 Satz 2, KAG § 7 Satz 1, BbgWG § 80 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1,
Stichworte:Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur diejenigen Beschwerdegründe zu prüfen, die innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, nach Ablauf dieser Frist erstmals vorgetragene neue - also nicht nur einen fristgerecht vorgetragenen Grund vertiefende - Beschwerdegründe sind nicht zu berücksichtigen, Gewässerunterhaltungsgebühren, Aus § 7 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Sätze 1 und 2 KAG und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ergibt sich kein striktes Gebot der gebührenrechtlichen Leistungs- oder Vorteilsgewährungsproportionalität, Pauschalierung ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung möglich, gegen die Einbeziehung von Verwaltungskosten der Gebührenerhebung in die Bemessung einer Abgabe nach § 7 Abs. 1 KAG bestehen bei summarischer Prüfung keine Bedenken, Satzungsvorschriften mit rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalt können im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen einen Gebührenbescheid nicht (inzident) überprüft werden,
Verfahrensgang:VG Cottbus 4 L 135/03 vom 15.08.2003

Volltext

Um den Volltext vom OVG-BRANDENBURG – Beschluss vom 07.01.2004, Aktenzeichen: 2 B 296/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-BRANDENBURG - 07.01.2004, 2 B 296/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum