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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BerlinVerkündungsdatum04 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Berlin

Entscheidungen 04 / 2003



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BERLIN – Urteil, OVG 5 B 9.01 vom 23.04.2003

Rechtsgebiete:VwVfG, WoBindG, BGB
Schlagworte:Wohriungsbindungsrecht, Geldleistung, Rückzahlung der öffentlichen Mittel, Rechtzeitigkeit der, Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert", Berechnung der Nachfrist, Bestätigung des Endes der öffentlichen Bindung, Absendevermerk
Leitsatz:Die als Darlehen bewilligten öffentlichen Mittel sind rechtzeitig zum Jahresende zurückgezahlt im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 WoBindG, wenn der Überweisungsauftrag im alten Jahr bei der kontoführenden Bank des Schuldners eingeht, auch wenn der Zahlbetrag erst im neuen Jahr dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird.
Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, OVG 5 B 9.01



OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 6 S 9.03 vom 22.04.2003

Rechtsgebiete:BSHG, EFA, VO (EWG), EGV
Schlagworte:Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Einreise "um zu", EU-Angehörige, ehemalige Deutsche, (fehlende) Arbeitnehmereigenschaft, kein Anspruch auf Sozialhilfe für Arbeitssuche, Unionsbürgerschaft, Auswirkungen auf Sozialhilfe, kein Anspruch auf Sozialhilfe aus Unionsbürgerschaft allein, Existenzmittel, Ermessensleistungen, Härte, Atypik
Leitsatz:1. Ein finaler Zusammenhang zwischen Einreiseentschluss und Inanspruchnahme von Sozialhilfe besteht auch bei der Einreise einer ehemaligen deutschen Staatsangehörigen, die nach langjähriger Abwesenheit wieder in ihre Geburts- und Heimatstadt zurückkehren will.

2. Der Anwendbarkeit des § 120 Abs. 3 Satz 1 BSHG steht Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) nicht entgegen.

3. Aus der Unionsbürgerschaft allein folgt kein Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe.

4. Zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe an Ausländer im Ermessenswege.
Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 6 S 9.03

OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 8 S 10.03 vom 17.04.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Duldung, Unmöglichkeit der Abschiebung, Staatenlosigkeit, Verlust der rumänischen Staatsangehörigkeit durch Verzicht, Abschiebung nach Rumänien mit EU-Laissez-Passer, Wiedereinbürgerungsantrag, Niederlassungsantrag zumutbar.
Leitsatz:Die Abschiebung eines auf eigenen Antrag ausgebürgerten, ehemals rumänischen Staatsangehörigen mit einem EU-Laissez-Passer ist nicht tatsächlich oder rechtlich unmöglich, wenn rumänische Behörden dem Bundesministerium des Innern die Rückübernahme dieser Person zugesagt haben. Die Weigerung dieser Person, sich auf rumänischem Staatsgebiet niederzulassen, ist für die Vollstreckung der Ausreisepflicht unbeachtlich.
Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 8 S 10.03

OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 4 E 9.03 vom 10.04.2003



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