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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BerlinVerkündungsdatum03 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Berlin

Entscheidungen 03 / 2003



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-BERLIN – Urteil, OVG 2 B 7.97 vom 14.03.2003

Rechtsgebiete:BauO Bln
Schlagworte:Bauordnungsrecht, Grenzgarage, Nachbarschutz, Abstandfläche, Wandhöhe, mittlere Geländeoberfläche, Niveauanhebung, unzumutbare Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks
Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, OVG 2 B 7.97



OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 1 N 37.02 vom 14.03.2003


OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 8 S 330.02 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Fahrtenbuchauflage, Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs, Begriff "Ersatzfahrzeug", Firmenfahrzeug, Anordnung der sofortigen Vollziehung
Leitsatz:Der Begriff "Ersatzfahrzeug" i.S.v. § 31 a Abs. 1 Satz 2 StVZO ist weit auszulegen. Ersatzfahrzeug ist nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug. Zu den Ersatzfahrzeugen zählen auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind.

Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung der Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs.
Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 8 S 330.02

OVG-BERLIN – Urteil, OVG 2 B 1.97 vom 07.03.2003

Rechtsgebiete:BauO Bln, ASOG, BauNVO
Schlagworte:Baurecht, Stellplätze für Autohandel im Vorgarten, Begrünungsanordnung, Ermessen
Leitsatz:Für die Bestimmung des § 8 Abs. 1 BauO Bln, nach der die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke in einer Tiefe von 5 m hinter der Straßenbegrenzung als Vorgärten gärtnerisch anzulegen sind, ist allein maßgebend, ob die Fläche faktisch nicht überbaut ist. Eine Bebauung der Fläche - im Streitfall durch Stellplätze eines Autohandels - schließt deren rechtliche Qualifikation der Fläche als nicht überbaut jedoch nur aus, soweit sie baurechtlich legal ist, wobei § 8 Abs. 1 BauO Bln selbst kein eigenständiges Bauverbot trifft.

2. Bei dem bauordnungsrechtlichen Begrünungsgebot für Vorgartenflächen handelt es sich um eine spezielle, das allgemeine Verunstaltungsverbot des § 10 Abs. 2 BauO Bln miterfassende, positiv auf eine das Orts- und Straßenbild belebende Gestaltung der betreffenden Flächen abzielende Bestimmung.
Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, OVG 2 B 1.97


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