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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht BerlinVerkündungsdatum02 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Berlin

Entscheidungen 02 / 2003



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-BERLIN – Urteil, OVG 2 B 16.99 vom 11.02.2003

Rechtsgebiete:BauO Bln, BO 58, BauNVO
Schlagworte:Nachbarklage, Rechtsnatur des Vorbescheids, "richtiger" Drittrechtsschutz bei angefochtenem Vorbescheid, Vollgeschossüberschreitung im Rahmen der zulässigen GFZ, Ausnahme vom Bebauungstiefenmaß, nördlich versetzte Lage, andere Ursache für mangelnde Besonnung, konkret situative Abwägung, kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot, Abstandflächenunterschreitung, wechselseitige Verletzung von Abstandflächenvorschriften, quantitativ und qualitativ wertende Betrachtung
Leitsatz:1. Die Versagung nachbarlicher Abwehrrechte bei wechselseitiger Abstandflächenunterschreitung setzt eine quantitativ und qualitativ wertende Betrachtung voraus.

2. Zur Rechtsnatur des Vorbescheids und der Frage des "richtigen" Drittrechtsschutzes gegen einen Vorbescheid und/oder die Baugenehmigung.
Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, OVG 2 B 16.99



OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 60 PV 12.02 vom 11.02.2003


OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 8 S 93.02 vom 11.02.2003

Rechtsgebiete:AuslG 1990, Beschluss des Assoziationsrates EWG/Türkei ARB 1/80
Schlagworte:"Scheinehe", türkischer Werkvertragsarbeitnehmer, regulärer Arbeitsmarkt
Leitsatz:Ein als Werkvertragsarbeitnehmer auf einer Baustelle in Deutschland tätiger, bei einem türkischen Arbeitgeber angestellter türkischer Maurer gehört nicht dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 an und erwirbt daher kein beschäftigungsbedingtes europarechtliches Aufenthaltsrecht.
Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 8 S 93.02

OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 2 N 47.02 vom 05.02.2003

Rechtsgebiete:EALG vom 27.9.1994
Schlagworte:Vermögensrecht, kraftlose Wertpapiere, Herausgabe, Kenntlichmachung durch bankübliche Lochung, grundsätzliche Bedeutung
Leitsatz:Die Regelung des § 11 Abs. 3 EALG über die Herausgabe kraftloser Wertpapiere erfasst den gesamten Bestand an kraftlosen Wertpapieren, die von dem früheren Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik verwahrt wurden. Ihr Anwendungsbereich ist dagegen nicht auf die gemäß § 11 Abs. 1 EALG für kraftlos erklärten nicht von der Wertpapierbereinigung erfassten Inhaberpapiere beschränkt, die von Personen mit Sitz im Beitrittsgebiet vor dem 8. Mai 1945 begeben worden sind.
Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 2 N 47.02


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