JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 12 / 2002
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, RStV |
| Schlagworte: | Ausstrahlungsgenehmigung für Film "freigegeben ab sechzehn Jahren" vor 22 Uhr, Programmgestaltung, Jugendschutz, Vorwegnahme der Hauptsache |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache bei der Ausstrahlung eines jugendschutzrechtlich bedenklichen Films vor 22 Uhr. Zur Abwägung zwischen Jugendschutz und Programmgestaltungsfreiheit im Rahmen des Ermessens nach § 3 Abs. 7 Satz 1 Halbs. 1 RStV für den Einzelfall Ausnahmen von den Zeitgrenzen des § 3 Abs. 2 Satz 3 RStV zu gestalten. |
| Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 8 S 362.02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Zulassungsantrag, Begründung, Frist, Adressat, Einreichung, gemeinsame Briefannahme, zentrale Briefannahme, Einlaufstelle, Postannahme, Verfügungsgewalt. |
| Leitsatz: | Die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung wird nicht dadurch gewahrt, dass erstmals am letzten Tag der Frist eine Begründung bei dem Oberverwaltungsgericht eingereicht wird. An einem an das Oberverwaltungsgericht gerichteten Begründungsschriftsatz erlangt das Verwaltungsgericht nicht dadurch eine § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO genügende Verfügungsgewalt, dass er bei der gemeinsamen Briefannahmestelle der beiden Gerichte eingereicht wird. |
| Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 8 N 155.02 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BPersVG |
| Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 4 S 41.02 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG 1990, VersammlG |
| Schlagworte: | Regelausweisung, Auflösung einer öffentlichen Versammlung oder eines öffentlichen Aufzuges |
| Leitsatz: | Mit dem Begriff der Auflösung einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges knüpft der Regelausweisungstatbestand des § 47 Abs. 2 Nr. 3 AuslG an § 15 Abs. 2 VersammlG an. Die Auflösung einer öffentlichen Versammlung oder eines öffentlichen Aufzuges kann danach durch die Polizei nicht konkludent, etwa durch Bildung einer Polizeikette, Aufstellung von Absperrgittern oder den Einsatz polizeilicher Schlagwerkzeuge, verfügt werden. |
| Volltext: OVG-BERLIN - Beschluss, OVG 8 N 129.02 | |