Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-BERLINBeschluss vom 17.12.2002, Aktenzeichen: OVG 8 N 129.02 

OVG-BERLIN – Aktenzeichen: OVG 8 N 129.02

Beschluss vom 17.12.2002


Leitsatz:Mit dem Begriff der Auflösung einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges knüpft der Regelausweisungstatbestand des § 47 Abs. 2 Nr. 3 AuslG an § 15 Abs. 2 VersammlG an. Die Auflösung einer öffentlichen Versammlung oder eines öffentlichen Aufzuges kann danach durch die Polizei nicht konkludent, etwa durch Bildung einer Polizeikette, Aufstellung von Absperrgittern oder den Einsatz polizeilicher Schlagwerkzeuge, verfügt werden.
Rechtsgebiete:AuslG 1990, VersammlG
Vorschriften:AuslG 1990 § 47 Abs. 2 Nr. 3, VersammlG § 15 Abs. 2,
Stichworte:Regelausweisung, Auflösung einer öffentlichen Versammlung oder eines öffentlichen Aufzuges,
Verfahrensgang:VG Berlin 21 A 443.99 vom 16.05.2002

Volltext

Um den Volltext vom OVG-BERLIN – Beschluss vom 17.12.2002, Aktenzeichen: OVG 8 N 129.02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-BERLIN - 17.12.2002, OVG 8 N 129.02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum