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JuraForum.deUrteileOVG-BERLINBeschluss vom 07.01.2004, Aktenzeichen: OVG 8 L 67.03 

OVG-BERLIN – Aktenzeichen: OVG 8 L 67.03

Beschluss vom 07.01.2004


Leitsatz:Ist die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann dieser mit der Begründung, er entbehre jeder gesetzlichen Grundlage und sei inhaltlich dem Gesetz fremd, nicht mit der außerordentlichen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht, sondern nur mit einer Gegenvorstellung, über die der erstinstanzliche Richter zu entscheiden hat, angegriffen werden.
Rechtsgebiete:InVorG
Vorschriften:InVorG § 23 Abs. 2 Satz 1,
Stichworte:außerordentliche Beschwerde, Gegenvorstellung,

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