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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgVerkündungsdatum03 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungen 03 / 2008



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 6 S 1.08 vom 31.03.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO
Schlagworte:Konkurrentenstreit, Auswärtiges Amt, einheitlicher Versetzungstermin, dienstliche Beurteilung, standardisierte Beurteilungsmerkmale, Gesamturteil, Gesamtnote, Teilnote, Gewichtung, Lücke, nachträgliche Ergänzung, tatsächlicher Bewährungsvorsprung, Untersagung der Aufgabenwahrnehmung
Leitsatz:1. Zur Bedeutung von standardisierten Beurteilungsmerkmalen für das Gesamturteil (die Gesamtnote) einer dienstlichen Beurteilung

2. Trotz des Bewerbungsverfahrensanspruchs besteht kein Anordnungsgrund, die (vorläufige) Wahrnehmung der konkreten Aufgaben des Beförderungsdienstpostens durch den (fehlerhaft) ausgewählten Konkurrenten zu untersagen, wenn ausnahmsweise u.a. wegen des nicht allein auf diese Aufgabenwahrnehmung zugeschnittenen Eignungsprofils des zu vergebenen Beförderungsstatusamts kein nennenswerter tatsächlicher Bewährungsvorsprung entstehen kann.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 6 S 1.08



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 18.07 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG, VwVfG
Schlagworte:Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, privat, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz
Leitsatz:Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 18.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 17.07 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG, VwVfG
Schlagworte:Beamter, Vordienstzeit, Schuldienst, Vorabentscheidung, Berücksichtigung, Nichtberücksichtigung, ruhegehaltfähig, Tatsache, neue -, Gleichheitssatz, Rente, Versorgungsleistungen, sonstige -, Ermessen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Rundschreiben, Ermessenspraxis, Änderung der -, Ermessensfehler, Ermessensbindung, Ermessensausfall, Rücknahme, Widerruf, Ruhensregelung, Nur-Beamter, Mischlaufbahn-Beamter, Besserstellung, Gleichstellung, annähernde -, Doppelanrechnung, Höchstgrenze, Gesamtversorgung, Vertrauensschutz
Leitsatz:Die geänderte Ermessenspraxis des Berliner Landesverwaltungsamts, bei Bezug einer Rente oder sonstigen Versorgungsleistung neben der beamtenrechtlichen Versorgung sämtliche Vordienstzeiten nach § 11 BeamtVG generell und unterschiedslos unbeschadet der Einzelfallumstände abzuerkennen, ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit erfasst die Ermessenspraxis insgesamt und damit jeden einzelnen Anwendungsfall.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 17.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 S 116.07 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:BauO Bln, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Nutzungsuntersagung, kerngebietstypische Vergnügungsstätte, Begriff der Diskothek, Begriff des Einkaufszentrums, faktisches Sondergebiet i. S. d. § 11 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, plangebietswidrige Störung
Leitsatz:Der Gebäudekomplex eines Enkaufszentrums kann aufgrund seiner Eigenart, Größe und isolierten Lage zwischen mehrgeschossigen Wohnblöcken in geschlossener Quartiersbebauung bauplanungsrechtlich ein faktisches Sondergebiet i. S. d. § 34 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO darstellen. Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind in einem solchen Sondergebiet plangebietswidrig.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 S 116.07


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