JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 01 / 2008
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, AufenthG |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 12 S 146.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGleiG, VwGO, ZPO, AufenthG, AGG |
| Schlagworte: | Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungsplan, Inhalt, Bundesministerium, Arbeitsstab, Beauftragte, Bundesregierung, Migration, Antidiskriminierungsstelle, Einspruchsverfahren, Einigung, außergerichtliche -, Klagefrist, Einhaltung, Rügepflicht, Feststellungsinteresse, Wiederholungsgefahr, Beschwer, Situation, Frauen, Männer, Gleichberechtigung, Vollzeitstelle, Teilzeitstelle, Dienststelle, Bereich, Frauenanteil, Unterrepräsentation, unterrepräsentiert, Köpfe, Zählung nach Köpfen, Stellen, Zählung nach Stellenanteilen, gender mainstreaming, Familie, Erwerbstätigkeit |
| Leitsatz: | Das BGleiG schreibt nicht vor, dass der Gleichstellungsplan die Situation der Frauen und Männer in der Dienststelle nach ihrem jeweiligen Anteil am Gesamtumfang der Stellen aufzuzeigen hat. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durfte in seinem Gleichstellungsplan für die Jahre 2004 bis 2007 die Situation der Frauen und Männer in den einzelnen Bereichen (§ 4 Abs. 3 BGleiG) nicht nur einheitlich, sondern (zusätzlich) getrennt darstellen nach dem Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einerseits und den übrigen Beschäftigten des Ministeriums andererseits. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 27.07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB X, BAföG |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, Vermögen, Vermögensanrechnung, Treuhandvereinbarung, verdeckte Treuhand, Verwertungshindernis, rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung, objektive Zugriffsmöglichkeit, Inhalt der Vereinbarung, Nachweis, abzugsfähige Schulden, Rechtsschein |
| Leitsatz: | 1. Für Vermögen, das der Auszubildende in verdeckter Treuhand für einen Dritten verwaltet, kann abhängig vom Inhalt der Treuhandabrede ein Verwertungsverbot i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG gelten. 2. Der Herausgabe- bzw. Rückzahlungsanspruch des Treugebers kann unter bestimmten Voraussetzungen als vermögensmindernde Schuld i.S.d. § 28 Abs. 3 BAföG anzuerkennen sein. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 6 B 3.07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 4 S 58.07 | |