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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgVerkündungsdatum01 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungen 01 / 2008



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 S 146.07 vom 28.01.2008




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 27.07 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:GG, BGleiG, VwGO, ZPO, AufenthG, AGG
Schlagworte:Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungsplan, Inhalt, Bundesministerium, Arbeitsstab, Beauftragte, Bundesregierung, Migration, Antidiskriminierungsstelle, Einspruchsverfahren, Einigung, außergerichtliche -, Klagefrist, Einhaltung, Rügepflicht, Feststellungsinteresse, Wiederholungsgefahr, Beschwer, Situation, Frauen, Männer, Gleichberechtigung, Vollzeitstelle, Teilzeitstelle, Dienststelle, Bereich, Frauenanteil, Unterrepräsentation, unterrepräsentiert, Köpfe, Zählung nach Köpfen, Stellen, Zählung nach Stellenanteilen, gender mainstreaming, Familie, Erwerbstätigkeit
Leitsatz:Das BGleiG schreibt nicht vor, dass der Gleichstellungsplan die Situation der Frauen und Männer in der Dienststelle nach ihrem jeweiligen Anteil am Gesamtumfang der Stellen aufzuzeigen hat.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durfte in seinem Gleichstellungsplan für die Jahre 2004 bis 2007 die Situation der Frauen und Männer in den einzelnen Bereichen (§ 4 Abs. 3 BGleiG) nicht nur einheitlich, sondern (zusätzlich) getrennt darstellen nach dem Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einerseits und den übrigen Beschäftigten des Ministeriums andererseits.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 27.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 6 B 3.07 vom 23.01.2008

Rechtsgebiete:SGB X, BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Vermögen, Vermögensanrechnung, Treuhandvereinbarung, verdeckte Treuhand, Verwertungshindernis, rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung, objektive Zugriffsmöglichkeit, Inhalt der Vereinbarung, Nachweis, abzugsfähige Schulden, Rechtsschein
Leitsatz:1. Für Vermögen, das der Auszubildende in verdeckter Treuhand für einen Dritten verwaltet, kann abhängig vom Inhalt der Treuhandabrede ein Verwertungsverbot i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG gelten.

2. Der Herausgabe- bzw. Rückzahlungsanspruch des Treugebers kann unter bestimmten Voraussetzungen als vermögensmindernde Schuld i.S.d. § 28 Abs. 3 BAföG anzuerkennen sein.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 6 B 3.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 4 S 58.07 vom 21.01.2008



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