JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 08 / 2007
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| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Schlagworte: | Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, Maßgeblichkeit der Ausbildungsdienststelle und Ausnahme hiervon, Qualifikation, Konkurrenz zwischen Jugendvertreter und sonstigen Bewerbern, Auswahlverfahren, Mindestpunktzahl |
| Leitsatz: | Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung gestellt werden kann, kommt es allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an. Eine Ausnahme hiervon gilt für den Fall, dass der öffentliche Arbeitgeber Auszubildende, welche er in der Ausbildungsdienststelle nicht weiterbeschäftigen kann, bei anderen Dienststellen seines Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches einzustellen pflegt, sofern der Auszubildende sein Einverständnis mit einer Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen erklärt hat und dies im Ergebnis nicht faktisch einer Beschäftigungsgarantie gleichkommt (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -). |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 62 PV 11.06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, KAG Bbg, BauGB, BbgStrG |
| Schlagworte: | Straßenbaubeiträge, vorläufiger Rechtsschutz, summarische Prüfung, Anlagenbegriff, Eigenständigkeit des Anlagenbegriffs nach § 8 KAG, so genannter weiter Anlagenbegriff, keine Identität mit erschließungsbeitragsrechtlichem Anlagenbegriff (Anbaustraße), Vorteilsvermittlung durch Ausbaumaßnahme, bestimmungsgemäße Nutzung im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht, Möglichkeit einer Zufahrt für PKW und leichte LKW, keine vollwertige Zweiterschließung, Gewerbebetrieb im Außenbereich, Schwerlastverkehr, keine Anwendung der Hinwegdenkenstheorie, 1, 50 m tiefe Böschung, Herstellung einer Zufahrt, wirtschaftliche Zumutbarkeit, Vorteilsbewertung bei fehlender Vollerschließung, Vorteile für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Zufahrtsmöglichkeit für die für die Bewirtschaftung erforderlichen Maschinen und Fahrzeuge, unsichere Grenzsituation, Klärung des Angrenzens im Hauptsacheverfahren, Friedhofszufahrt als öffentliche Straße, privates Eigentum an öffentlicher Straße |
| Leitsatz: | 1. Für Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG dürfte nicht der erschließungsbeitragsrechtliche (enge), sondern ein eigenständiger Begriff im Sinne des so genannten weiten Anlagenbegriffs maßgeblich sein. 2. Offen bleibt, ob den Gemeinden das Recht zusteht, zwischen einem engen und dem weiten Anlagenbegriff zu wählen, und danach in der Beitragssatzung bestimmt sein muss, welcher Anlagenbegriff gelten soll. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 22.07 | |
"Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - Entscheidungen 08 / 2007 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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