JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 07 / 2006
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| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Baugenehmigung für Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Reichweite der Antrags- / Klagebefugnis einer Gemeinde, Standort der WEA, keine gebiets- und parzellenscharfe Ausweisung, Sachkunde der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin, Führung des Raumordnungskatasters (ROK), (keine) entgegenstehenden öffentlichen Belange, sonstige Pläne i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Kreisentwicklungsplan, Kreisentwicklungskonzeption, Einkreisung, Freiraumschutz, (keine) Verunstaltung der Landschaft, Streitwert, Streitwertkatalog Nr. 22.5. und Nr. 9.7. |
| Leitsatz: | Die unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass sich eine Gemeinde im Streit um die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nur auf Belange berufen könne, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, blendet die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens als ein besonderes, im kommunalen Selbstverwaltungsrecht wurzelndes Mitentscheidungsrecht aus. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 10 S 6.06 | |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, RL 64/221/EWG, RL 2004/38/EG, VwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Türkei, Ausweisung, Kind türkischer Arbeitnehmer, ARB-Berechtigung, Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Verfahrensgarantie, fehlendes Widerspruchsverfahren, dringender Fall (verneint), Rechtsänderung, maßgeblicher Zeitpunkt, Aufenthaltserlaubnis |
| Leitsatz: | 1. Welchen gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensanforderungen die Behörde bei der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen genügen muss, richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung geltenden Recht. 2. Auch nach dem 30. April 2006 kann sich ein assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger auf Art. 9 RL 64/221/EWG berufen, sofern die Ausweisungsverfügung vor diesem Zeitpunkt erlassen und noch nicht bestandskräftig geworden ist. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 7 B 16.05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Baugenehmigung für Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Reichweite der Antrags- / Klagebefugnis einer Gemeinde, Standort der WEA, Sachkunde der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin, Führung des Raumordnungskatasters (ROK), keine gebiets- und parzellenscharfe Ausweisung, Standort im Randbereich bzw. Grenzbereich eines Windeignungsgebiets, (keine) entgegenstehenden öffentlichen Belange, sonstige Pläne i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Kreisentwicklungsplan, Kreisentwicklungskonzeption, Einkreisung, Freiraumschutz, (keine) Verunstaltung der Landschaft, Streitwert, Streitwertkatalog Nr. 22.5. und Nr. 9.7. |
| Leitsatz: | 1. Die unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass sich eine Gemeinde im Streit um die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nur auf Belange berufen könne, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, blendet die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens als ein besonderes, im kommunalen Selbstverwaltungsrecht wurzelndes Mitentscheidungsrecht aus. 2. Da raumordnerische Festsetzungen i.d.R. nicht gebiets- und parzellenscharf angelegt sind, stellt ein Standort in Randbereichslage keine vom planerisch erfassten Regelfall abweichende "Sonderkonstellation" dar. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 10 S 5.06 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, GKG |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 6 L 29.06 | |
"Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - Entscheidungen 07 / 2006 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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