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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgVerkündungsdatum06 / 2006 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 N 63.05 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG
Schlagworte:Asylrecht, Afghanistan, Zulassung der Berufung, grundsätzliche Bedeutung, nachträglich eingetretenen Tatsachen
Leitsatz:Grundsätzlich bedeutsame Änderungen der Sachlage, die erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetreten sind und von diesem daher nicht berücksichtigt wurden, rechtfertigen die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO oder § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG, sofern die darauf abstellenden Zulassungsgründe fristgerecht dargelegt wurden.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 12 N 63.05



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 60 PV 18.05 vom 29.06.2006


OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 11 B 7.05 vom 22.06.2006

Rechtsgebiete:BbgNatSchG, LandschaftsschutzgebietVO "Norduckermärkische Seenlandschaft", BbgBO, BbgWG, VwGO, VwVfGBbg
Schlagworte:Verbandsklage gegen naturschutzrechtliche Befreiung, Rechtsschutzinteresse, Antragsumstellung auf Feststellung der Erledigung, Landschaftsschutzgebiet, Europäisches Vogelschutzgebiet, Großer Lychensee, Marina, Schwimmsteganlage, Genehmigung, Umdeutung, auflösende Bedingung, Baubeginn, Drittanfechtung, aufschiebende Wirkung, Selbstbindungsbeschluss, Raumordnungsverfahren, Abwägungsentscheidung, Ermittlung der Abwägungsgrundlagen, Tourismusförderung, Umweltbelastung durch Motorbootverkehr, Bundeswasserstraße
Leitsatz:Wird eine auf überwiegende Gründe des Gemeinwohls gestützte und für sofort vollziehbar erklärte naturschutzrechtliche Befreiung für den Bau einer Schwimmsteganlage unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass mit dem Bauvorhaben innerhalb von zwei Jahren begonnen wird, so führt die bloße Drittanfechtung nicht zur Hemmung oder Unterbrechung dieser Frist.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 7.05

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 1 B 23.05 vom 20.06.2006

Rechtsgebiete:PBefG, PBefAusglVO
Schlagworte:Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Straßenpersonenverkehr, Schülerbeförderung, Monats-/Jahreskarte
Leitsatz:Jahreszeitfahrausweise i.S. von § 3 Abs. 2 Satz 1 PBefAusglVO sind auch für ein Schuljahr gültige Fahrausweise; für die Abgrenzung zu Monatszeitfahrausweisen sind allein die Gültigkeitstage des Fahrausweises, nicht aber die Art der Entrichtung des Fahrpreises maßgeblich.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 1 B 23.05


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