JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG |
| Schlagworte: | Asylrecht, Afghanistan, Zulassung der Berufung, grundsätzliche Bedeutung, nachträglich eingetretenen Tatsachen |
| Leitsatz: | Grundsätzlich bedeutsame Änderungen der Sachlage, die erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetreten sind und von diesem daher nicht berücksichtigt wurden, rechtfertigen die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO oder § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG, sofern die darauf abstellenden Zulassungsgründe fristgerecht dargelegt wurden. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 12 N 63.05 | |
| Rechtsgebiete: | PersVG Bln, RVG, ZPO |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 60 PV 18.05 | |
| Rechtsgebiete: | BbgNatSchG, LandschaftsschutzgebietVO "Norduckermärkische Seenlandschaft", BbgBO, BbgWG, VwGO, VwVfGBbg |
| Schlagworte: | Verbandsklage gegen naturschutzrechtliche Befreiung, Rechtsschutzinteresse, Antragsumstellung auf Feststellung der Erledigung, Landschaftsschutzgebiet, Europäisches Vogelschutzgebiet, Großer Lychensee, Marina, Schwimmsteganlage, Genehmigung, Umdeutung, auflösende Bedingung, Baubeginn, Drittanfechtung, aufschiebende Wirkung, Selbstbindungsbeschluss, Raumordnungsverfahren, Abwägungsentscheidung, Ermittlung der Abwägungsgrundlagen, Tourismusförderung, Umweltbelastung durch Motorbootverkehr, Bundeswasserstraße |
| Leitsatz: | Wird eine auf überwiegende Gründe des Gemeinwohls gestützte und für sofort vollziehbar erklärte naturschutzrechtliche Befreiung für den Bau einer Schwimmsteganlage unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass mit dem Bauvorhaben innerhalb von zwei Jahren begonnen wird, so führt die bloße Drittanfechtung nicht zur Hemmung oder Unterbrechung dieser Frist. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 7.05 | |
| Rechtsgebiete: | PBefG, PBefAusglVO |
| Schlagworte: | Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Straßenpersonenverkehr, Schülerbeförderung, Monats-/Jahreskarte |
| Leitsatz: | Jahreszeitfahrausweise i.S. von § 3 Abs. 2 Satz 1 PBefAusglVO sind auch für ein Schuljahr gültige Fahrausweise; für die Abgrenzung zu Monatszeitfahrausweisen sind allein die Gültigkeitstage des Fahrausweises, nicht aber die Art der Entrichtung des Fahrpreises maßgeblich. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 1 B 23.05 | |