JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 05 / 2006
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| Rechtsgebiete: | GG, AufenthG |
| Schlagworte: | Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Afghanistan, Abschiebungsverbot, tadschikischer Volkszugehöriger, Schiit, Herat, Familienangehörige in Herat, allgemeine Sicherheitslage, Versorgungslage, keine extremen Gefahren, Männer mittleren Alters |
| Leitsatz: | Männliche Flüchtlinge mittleren Alters, die in ihrer Heimat über familiäre Strukturen verfügen, sind derzeit im Falle der Rückkehr nach Afghanistan extremen allgemeinen Gefahren i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG nicht ausgesetzt. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 11.05 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, 2. ZwVbVO, VwGO, MRVerbG, BelegG, VwGO |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 5 N 17.05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BbgAbfG, KAG |
| Schlagworte: | Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, Begründung des Zulassungsantrages, Darlegungsanforderungen zur Berücksichtigung von nach Ablauf der Begründungsfrist eintretenden Rechtsänderungen (hier: Neuerlass einer Gebührensatzung), Vorliegen eines Satzungsentwurfs der Verwaltung reicht nicht aus, rückwirkende Gebührensatzung setzt prognostische Kalkulation aus der Sicht im Rückwirkungszeitpunkt voraus, Gebührenermäßigung nach Ablauf der Begründungsfrist für den Zulassungsantrag |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 N 9.06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz, Abgabenbescheid, Eilantrag, behördliches Aussetzungsverfahren, Zugangsvoraussetzung, Ausnahmen, Drohen der Vollstreckung, Nichtbescheidung in angemessener Frist, auf Vorverfahren beschränkter Aussetzungsantrag, Zahlungsaufforderungen, Mahnung |
| Leitsatz: | Lehnt die Behörde einen Antrag ab, mit dem die Aussetzung der Vollziehbarkeit eines Abgabenbescheides auf die Zeit bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides beschränkt begehrt wurde, bedarf es nach Zurückweisung des Widerspruchs eines erneuten Aussetzungsantrages bei der Behörde, um die Zugangsvoraussetzung für den gerichtlichen Eilrechtsschutz zu erfüllen. Dies gilt auch dann, wenn Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind und die Behörde in dem Widerspruchsbescheid die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 5.06 | |
"Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - Entscheidungen 05 / 2006 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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