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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgVerkündungsdatum11 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungen 11 / 2005



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 S 115.05 vom 29.11.2005

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BNatSchG, ROG, BbgNatSchG
Schlagworte:Vorläufiger Rechtsschutz, Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Reichweite des Abwehranspruchs der Gemeinde, (keine) entgegenstehenden Belange des Naturschutzes, Anforderungen an die Beurteilungsgrundlage für die Ausübung des Beteiligungsrechts, "Tabubereiche" nach der Richtlinie über tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen, (keine) Auswirkungen auf Europäisches Vogelschutzgebiet
Leitsatz:1. Einer Gemeinde steht gegen eine Baugenehmigung für ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben (Windkraftanlage), die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist, auch dann ein Abwehrrecht zu, wenn sie sich ausschließlich auf solche entgegenstehende öffentliche Belange beruft, die nicht speziell dem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (anders für immissionsschutzrechtliche Genehmigung VGH Kassel, Beschluss vom 27. September 2004 - 2 TG 1630/04 - zitiert nach Juris).

2. Ob ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich unzulässig ist, weil ihm Belange des Naturschutzes entgegenstehen, ist innerhalb einer die gesetzliche Wertung für den konkreten Einzelfall nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln. Hierbei kommt der Lage in einem sog. Tabubereich nach der Richtlinie über tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen in Brandenburg nicht in jedem Fall ein so hohes Gewicht zu, dass das Vorhaben trotz der grundsätzlichen Privilegierung bauplanungsrechtlich unzulässig wäre.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 S 115.05



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 S 9.05 vom 28.11.2005

Rechtsgebiete:EG-Vertrag, EU-Emissionshandelsrichtlinie, GG, TEHG, ZuG 2007, VwKostG, EHKostV 2007
Schlagworte:Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche Emissionshandelsstelle, Kostenbescheid, sofortige Vollziehung, behördliches Aussetzungsverfahren, Zugangsvoraussetzung, angemessene Frist, Ermächtigungsgrundlage, ergänzende Anwendung des Verwaltungskostengesetzes, Kostendeckungsprinzip, Gesamtkostendeckung, allgemeine Verwaltungsgebühr, gebührenfinanzierte Verwaltungseinheit, zukünftiger Verwaltungsaufwand, ex-post-Korrekturen, Gebührenmaßstab, Staffelung, Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Gebührenhöhe, wirtschaftlicher Wert, EU-Emissionshandelsrichtlinie, kostenlose Zuteilung, Beihilfeverbot.
Leitsatz:Die Erhebung der allgemeinen Emissionshandelsgebühr gemäß der Emissionshandelskostenverordnung 2007 begegnet nach den Maßstäben des vorläufigen Rechtsschutzes keinen ernstlichen Zweifeln. Eine Aussetzung der Vollziehung der Gebührenforderungen der Deutschen Emissionshandelsstelle kommt deshalb nicht in Betracht.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 12 S 9.05

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 N 101.05 vom 24.11.2005


OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 N 100.05 vom 24.11.2005



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