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JuraForum.deUrteileOVG-BERLIN-BRANDENBURGBeschluss vom 29.11.2005, Aktenzeichen: OVG 2 S 115.05 



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Aktenzeichen: OVG 2 S 115.05

Beschluss vom 29.11.2005


Leitsatz:1. Einer Gemeinde steht gegen eine Baugenehmigung für ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben (Windkraftanlage), die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist, auch dann ein Abwehrrecht zu, wenn sie sich ausschließlich auf solche entgegenstehende öffentliche Belange beruft, die nicht speziell dem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (anders für immissionsschutzrechtliche Genehmigung VGH Kassel, Beschluss vom 27. September 2004 - 2 TG 1630/04 - zitiert nach Juris).

2. Ob ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich unzulässig ist, weil ihm Belange des Naturschutzes entgegenstehen, ist innerhalb einer die gesetzliche Wertung für den konkreten Einzelfall nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln. Hierbei kommt der Lage in einem sog. Tabubereich nach der Richtlinie über tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen in Brandenburg nicht in jedem Fall ein so hohes Gewicht zu, dass das Vorhaben trotz der grundsätzlichen Privilegierung bauplanungsrechtlich unzulässig wäre.
Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BNatSchG, ROG, BbgNatSchG
Vorschriften:VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1, VwGO § 80 a Abs. 3 Satz 2, VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6, BauGB § 5 Abs. 1, BauGB § 5 Abs. 3, BauGB § 36, BauGB § 212 a Abs. 1, BNatSchG § 34 Abs. 2, BNatSchG § 61 Abs. 1 Satz 1, ROG § 8, ROG § 9, BbgNatSchG § 26 d,
Stichworte:Vorläufiger Rechtsschutz, Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Reichweite des Abwehranspruchs der Gemeinde, (keine) entgegenstehenden Belange des Naturschutzes, Anforderungen an die Beurteilungsgrundlage für die Ausübung des Beteiligungsrechts, "Tabubereiche" nach der Richtlinie über tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen, (keine) Auswirkungen auf Europäisches Vogelschutzgebiet,
Verfahrensgang:VG Potsdam 5 L 1087/04 vom 16.12.2004

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