JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Urteil vom 30.03.2001, Aktenzeichen: 2 UF 5/00
| Leitsatz: | Bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen des Unterhaltsberechtigten kann die Verwirkung rückwirkend auch solche Unterhaltsansprüche erfassen, die zum Zeitpunkt des die Verwirkung begründenden Vorfalles bereits entstanden waren. Ein solcher Ausnahmefall kann gegeben sein, wenn der Unterhaltsberechtigte einen für den betreuten Umgang mit den gemeinsamen Kindern vereinbarten Termin zur Begehung einer gefährlichen Körperverletzung zu Lasten der unterhaltspflichtigen Ehefrau ausnutzt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wird die Revision zugelassen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1579 Nr. 2, |
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