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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 28.10.2004, Aktenzeichen: 4 U 35/04 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 U 35/04

Urteil vom 28.10.2004


Leitsatz:1. Regelt eine notarielle Urkunde über den Verkauf eines Dauernutzungsrechts zum einen, dass dieses Recht den Rang vor verschiedenen anderen Belastungen, "mindestens jedoch vorerst nächst offene Rangstelle" erhalten soll und bestimmt sie zum anderen, dass der Kaufpreis erst mit der Eintragung an erster Stelle fällig wird, so liegt darin eine Risikoverteilung, nach der den Käufern das Dauernutzungsrecht als rangschlechteres Recht bereits vor Kaufpreisfälligkeit zustehen kann.

2. Zu den Voraussetzungen einer Korrektur dieser Risikoverteilung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Vorschriften:BGB § 313 Abs. 2, BGB § 313 Abs. 3, BGB § 433 Abs. 1, BGB § 985, WEG § 31 Abs. 2, WEG § 31 Abs. 3,
Stichworte:Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Verkauf eines Dauernutzungsrechts,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 4 O 616/03 vom 14.01.2004

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