JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Urteil vom 28.06.2001, Aktenzeichen: 4 U 69/00
| Leitsatz: | Verspätung trotz Flucht in die Säumnis 1. Die Flucht in die Säumnis vermag eine sonst drohende Verfahrensverzögerung nur dann abzuwenden, wenn diese durch zumutbare vorbereitende Maßnahmen zum Termin über Einspruch und Hauptsache aufgefangen werden kann. Das Hinausschieben eines Termins auf unbestimmte Zeit, um die vorherige Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermöglichen, kommt dazu grundsätzlich nicht in Betracht. 2. Zur Frage unter welchen Voraussetzungen die vollständige Aufgabe aller Weinanbauflächen einer unberechtigten fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft in einer Winzergenossenschaft gleich zu behandeln ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 542, ZPO § 528 Abs. 2, ZPO § 527, ZPO § 340, ZPO § 338, ZPO § 296 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz) 3 O 52/00 |
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