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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 28.05.2002, Aktenzeichen: 5 U 1/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 U 1/02

Urteil vom 28.05.2002


Leitsatz:Der Patient ist vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung - nicht notwendig schriftlich - über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten. Der bloße Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Wahlleistung oder ein bestimmtes Preisverzeichnis bzw. die Gebührenordnung für Ärzte genügt dem nicht. Die Unterrichtung des Patienten nach Unterzeichnung des Wahlleistungsvereinbarungsformulars (und vor Annahme des darin liegenden Angebots durch den Krankenhausträger) ist ebenfalls nicht ausreichend.
Rechtsgebiete:BGB, BPflV
Vorschriften:BGB § 611 Abs. 1, BGB § 612 Abs. 2, BPflV § 22 Abs. 2 Satz 1 HS 2,
Stichworte:Vergütung Krankenhausbehandlung, Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung, Wahlleistung "Chefarztbehandlung".,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 6 O 236/01 vom 16.11.2001
Rechtskraft:ja

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