JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Urteil vom 25.06.2009, Aktenzeichen: 4 U 124/08
| Leitsatz: | Die hinter einem geschlossenen Immobilienfonds stehenden, personell eng verflochtenen Initiatoren handeln arglistig, wenn sie im Emissionsprospekt verschweigen, dass einer von ihnen ein zum Fondsvermögen gehörendes Grundstück erst kürzlich erworben und mit nicht unerheblichen Aufschlag an den Fonds weiterveräußert hat. Dies gibt dem Anleger aber nur ein Recht zur außerordentlichen Kündigung seiner Beteiligung und einen Anspruch auf Auszahlung eines etwaigen Abfindungsguthabens. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 123, |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz), 8 O 86/07 vom 24.06.2008 |
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