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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 25.03.2004, Aktenzeichen: 4 U 97/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 U 97/02

Urteil vom 25.03.2004


Leitsatz:1. Erbringt der Schuldner eines Provisionsanspruchs eine Abschlagszahlung und behält er sich dabei vor, diese mit einer der nächsten Abrechnungen zu verrechnen, so liegt darin das vom Gläubiger durch Entgegennahme der Zahlung stillschweigend angenommene Angebot auf Abschluss eines Vertrages, mit dem der Schuldner ermächtigt wird, erst nach Leistung eine Verrechnungsbestimmung zu treffen.

2. Die Verfolgung einer Widerklage durch den Insolvenzverwalter betrifft einen Aktivprozess. Er ist in seiner Gesamtheit aufzunehmen.
Rechtsgebiete:BGB, InsO
Vorschriften:BGB § 362, BGB § 366 Abs. 1, InsO § 85,
Stichworte:Verrechnungsbestimmung nach Leistung/Aufnahme des Rechtsstreits über Widerklage durch Insolvenzverwalter,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 5 O 276/01 vom 08.05.2002

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