JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Urteil vom 23.05.2000, Aktenzeichen: 5 UF 106/99
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Ein Rechtsstreit wegen Kindesunterhalts wird durch die Volljährigkeit des Kindes nicht unterbrochen, sondern geht mit allen Wirkungen der vorangegangenen Prozesshandlungen über. 2. Ein Teilurteil für einzelne Unterhaltsgläubiger ist unzulässig, wenn der Unterhaltsschuldner nicht uneingeschränkt leistungsfähig ist und alle Unterhaltsberechtigte gleichrangig sind, weil zur Durchführung einer Mangelfallberechnung der gesamte aus der ungenügenden Verfügungsmasse zu berücksichtigende Unterhaltsbedarf bekannt sein muss. 3. Zur Darlegungs- und Beweislast wenn der Unterhaltsschuldner in seiner Erwerbsfähigkeit beschränkt ist und zur Zurechenbarkeit eines fiktiven Einkommens. Ein solches kann nicht auf der Grundlage einer unzumutbaren Tätigkeit bemessen werden. Die Tatsache, dass zu einer späteren Zeit nur eine (krankheitsbedingt unzumutbare) Arbeit als Kraftfahrer gefunden hat, nicht, dass eine zumutbare Erwerbstätigkeit vorher nicht zu finden gewesen wäre. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 1601, BGB § 1603, ZPO § 86, ZPO § 241, ZPO § 246, ZPO § 301, |
| Stichworte: | Unterbrechung, Teilurteil, Darlegungslast, Einkommen, fiktives, |
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