JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Urteil vom 22.04.2008, Aktenzeichen: 5 U 6/07
| Leitsatz: | 1. Zur Bemessung des Schadensersatzes wegen eines vermehrten Bedürfnisses für Pflege und Betreuung eines durch einen ärztlichen Behandlungsfehler bei der Geburt schwer geschädigten Kindes durch Eltern im Rahmen häuslicher Gemeinschaft sowie bei anderweitigem stationärem Aufenthalt, insbesondere zur Bewertung so genannter "Bereitschaftszeiten" der Eltern. 2. Zur Bemessung der Entschädigung in Geld wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist - sog. Schmerzensgeld - bei einem durch einen groben ärztlichen Behandlungsfehler bei der Geburt schwer geschädigten Kindes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und veränderter allgemeiner Wertvorstellungen. Im konkreten Fall: Schmerzensgeldkapitalbetrag 500.000.- EUR zuzüglich Schmerzensgeldrente monatlich 500.- EUR. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 843 Abs. 1, BGB § 847 a.F., |
| Verfahrensgang: | LG Landau in der Pfalz, 4 O 204/05 |
Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil vom 22.04.2008, Aktenzeichen: 5 U 6/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-ZWEIBRüCKEN - 22.04.2008, 5 U 6/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum