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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENUrteil vom 22.02.2000, Aktenzeichen: 5 UF 82/99 

OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 5 UF 82/99

Urteil vom 22.02.2000


Leitsatz:Ehegatten leben innerhalb der gemeinsamen Wohnung nicht getrennt, wenn sie einvernehmlich mit teils arbeitsteiliger Gestaltung bei fortschreitender Verselbständigung der jeweiligen Lebensverhältnisse die eheliche Lebensgemeinschaft gewissermaßen auslaufen lassen. Ein wesentliches Indiz für eine solche den Grad der Unerheblichkeit übersteigende gemeinsame Wirtschaftsführung ist, dass die Mittel zum Lebensunterhalt bis zur räumlichen Trennung in Form des sogenannten Familienunterhalts im Sinne von § 1360 BGB bereitgestellt werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1565, BGB § 1567,
Stichworte:Trennung, Zerrüttung, häusliche Gemeinschaft,

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