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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENUrteil vom 22.02.2000, Aktenzeichen: 5 U 25/99 



OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 5 U 25/99

Urteil vom 22.02.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1. Ein Zukunftsschaden wird nicht bereits durch den Vortrag dargelegt, es könne noch nicht abzusehen, inwieweit aufgrund der dauernden Beeinträchtigung auch finanzielle Einbußen eintreten können. Eine mögliche Wirkung in der Zukunft muss wenigstens der Art nach dargelegt werden.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Aufklärung ausnahmsweise vor einer Leitungsanästhesie entbehrlich ist, weil der Arzt angesichts der äußerst geringen Komplikationsdichte annehmen darf, der Patient werde vernünftigerweise seine Einwilligung angesichts der bevorstehenden, ansonsten schmerzhaften Paradonotosebehandlung nicht wegen des geringen Risikos einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis verweigern.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823, BGB § 847,
Stichworte:Aufklärung Komplikationsdichte Einwilligung,

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