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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 20.06.2002, Aktenzeichen: 4 U 165/01 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 U 165/01

Urteil vom 20.06.2002


Leitsatz:Kommt der Beweisführer seiner Pflicht zur Zahlung eines Auslagenvorschusses nicht (vollständig) nach, so kann das Gericht von einer (weiteren) Ausführung des Beweisbeschlusses absehen, ohne dass es dafür einer groben Nachlässigkeit oder eines sonstigen Verschuldens der Partei bedarf, die den Vorschuss nicht einzahlt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 379 Satz 2, ZPO § 402,
Stichworte:Kein Verschuldenserfordernis bei Absehen von Ladung mangels Vorschusszahlung,
Verfahrensgang:LG Landau 4 O 630/97 vom 07.08.2001

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