JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Urteil vom 20.03.2003, Aktenzeichen: 4 U 35/02
| Leitsatz: | Wird ein gerichtlicher Sachverständiger aus unerlaubter Handlung in Anspruch genommen, weil er ein falsches Gutachten erstattet und dadurch einen Prozessausgang zu Lasten des Geschädigten verursacht haben soll, so ist der Schaden mit der ersten dem Geschädigten nachteiligen Gerichtsentscheidung entstanden. Somit beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dieser Entscheidung und dem fehlerhaften Gutachten Kenntnis erlangt. Die Möglichkeit der Korrektur in einer weiteren Instanz ändert daran nichts. |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB |
| Vorschriften: | BGB § 852 Abs. 1 a.F., BGB § 826, BGB § 823 Abs. 2, StGB § 163, StGB § 154, |
| Stichworte: | Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen gerichtlichen Sachverständigen, |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz) 5 O 298/01 vom 16.01.2002 |
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