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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 17.12.2002, Aktenzeichen: 5 U 5/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 U 5/02

Urteil vom 17.12.2002


Leitsatz:Eine aufklärungspflichtige Behandlungsalternative ist dann nicht gegeben, wenn weder präoperativ noch während der Operation durch eine histologische Schnellschnittuntersuchung festgestellt werden kann, ob es sich bei dem Befund um ein neues Mammakarzinom - Zweitkarzinom - oder aber um Metastasen eines früheren (bereits operierten) Karzinoms mit negativer Zukunftsprognose handelt und deshalb die Operation möglicherweise weder zur Heilung noch zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes führt. Der operative Eingriff erweist sich bei dieser Konstellation weder als vermeidbar noch als sinnlos, entspricht vielmehr medizinischem Standart.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823, BGB § 847,
Stichworte:ärztlicher Behandlungsfehler, ärztliche Aufklärung, Mammakarzinom, Zweitkarzinom, negative Zukunftsprognose,
Verfahrensgang:LG Kaiserslautern 3 O 509/98 vom 28.09.2001

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