JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Urteil vom 17.10.2002, Aktenzeichen: 4 U 59/02
| Leitsatz: | Die Registrierung einer Internet-Domain, für deren Nutzung ein berechtigtes Eigeninteresse vorliegt, stellt gegenüber dem Inhaber einer später eingetragenen Marke nicht allein deshalb eine sittenwidrige Schädigung dar, weil der Inhaber des Donnain-Namens die Domain vorübergehend nicht benutzt hat. Fehlt zwischen den Unternehmensgegenständen jede Branchennähe, so wird eine Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 Abs. 2 MarkenG nicht dadurch begründet, dass beide Parteien im Internet auftreten. |
| Rechtsgebiete: | UWG, BGB, MarkenG |
| Vorschriften: | UWG § 1, BGB § 12, BGB § 262, BGB § 826, MarkenG § 2, MarkenG § 5 Abs. 2, MarkenG § 15 Abs. 2, |
| Stichworte: | Voraussetzungen von Ansprüchen wegen "Domain-Grabbings", |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz)6 O 419/01 vom 12.03.2002 |
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