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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 17.10.2002, Aktenzeichen: 4 U 59/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 U 59/02

Urteil vom 17.10.2002


Leitsatz:Die Registrierung einer Internet-Domain, für deren Nutzung ein berechtigtes Eigeninteresse vorliegt, stellt gegenüber dem Inhaber einer später eingetragenen Marke nicht allein deshalb eine sittenwidrige Schädigung dar, weil der Inhaber des Donnain-Namens die Domain vorübergehend nicht benutzt hat.

Fehlt zwischen den Unternehmensgegenständen jede Branchennähe, so wird eine Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 Abs. 2 MarkenG nicht dadurch begründet, dass beide Parteien im Internet auftreten.
Rechtsgebiete:UWG, BGB, MarkenG
Vorschriften:UWG § 1, BGB § 12, BGB § 262, BGB § 826, MarkenG § 2, MarkenG § 5 Abs. 2, MarkenG § 15 Abs. 2,
Stichworte:Voraussetzungen von Ansprüchen wegen "Domain-Grabbings",
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz)6 O 419/01 vom 12.03.2002

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