JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Urteil vom 16.05.2002, Aktenzeichen: 4 U 257/99
| Leitsatz: | Die vom Erwerber eines Wohnungseigentums gegen den veräußernden Bauträger erhobene Wandelungsklage, die zunächst berechtigterweise darauf gestützt wird, das Sondereigentum des Erwerbers sei durch eine nicht ausreichend gegen Lärm isolierte Heizungsanlage beeinträchtigt, wird unbegründet, wenn der Mangel im Laufe des Rechtsstreits ohne Wissen des Klägers im Interesse der Gesamtheit der Eigentümer nachgebessert wird. |
| Rechtsgebiete: | BGB, AGBG, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 633 Abs. 1, BGB § 634 Abs. 1 Satz 3, BGB §§ 465 ff. a.F., AGBG § 11 Nr. 10 b, WEG § 1 Abs. 3, WEG § 1 Abs.5, WEG § 5, WEG § 21 Abs. 4, |
| Stichworte: | Wegfall des Wandelungsrechts bei Nachbesserung im Laufe des Rechtsstreits, |
| Verfahrensgang: | LG Zweibrücken 6 O 443/95 vom 01.10.1999 |
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