Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 14.02.2003, Aktenzeichen: 1 Ss 117/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ss 117/02

Urteil vom 14.02.2003


Leitsatz:(Relative) Fahruntauglichkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist. Die verkehrsspezifischen Untauglichkeitsindizien müssen also nicht lediglich allgemeine Drogenenthemmung erkennen lassen, sondern sich unmittelbar auf die Beeinträchtigung der Fahreignung beziehen.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 316 Abs. 1, StVG § 316 Abs. 2, StVG § 24 a Abs. 2, StVG § 24 a Abs. 3, StVG § 25 Abs. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:AG Ludwigshafen am Rhein vom 08.05.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil vom 14.02.2003, Aktenzeichen: 1 Ss 117/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRüCKEN - 14.02.2003, 1 Ss 117/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum