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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 14.02.2002, Aktenzeichen: 4 U 114/01 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 U 114/01

Urteil vom 14.02.2002


Leitsatz:1. Die Anpreisung eines Fahrzeugs als "neu zum Gebrauchtpreis" enthält die Ankündigung es werde ein fabrikneues Fahrzeug verkauft. Eine solche Werbung ist irreführend, wenn es sich bei dem beworbenen Fahrzeug um ein Auslaufmodell handelt, das schon seit mehreren Jahren in der vorliegenden Art nicht mehr gefertigt wird.

2. Ein Verstoß gegen § 3 UWG und gegen die Preisangabenverordnung, der darin liegt, dass der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer blickfangmäßig herausgestellt wird, entfällt nicht deshalb, weil das beworbene (Pickup-) Fahrzeug über eine LKW-Zulassung verfügt.
Rechtsgebiete:UWG, PAngVO
Vorschriften:UWG § 1, UWG § 3, UWG § 13, PAngVO § 1 Abs. 1 Satz 1, PAngVO § 1 Abs. 7 Satz 3,
Verfahrensgang:LG Zweibrücken 6 O 2/01

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