JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Urteil vom 10.10.2000, Aktenzeichen: 5 U 8/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Ein unbezifferter Sachantrag ist nur im Prozess gegen den Erstschädiger zulässig, sondern auch zur Geltendmachung eines Schadens, der dadurch entsteht, dass ein Geschäftsbesorgungsvertrag - hier mit einem Rechtsanwalt -, der auf die Geltendmachung des Primärschadens gerichtet ist, pflichtwidrig schlecht erfüllt wird. 2. Zur Aufklärungspflicht wenn die vom Arzt bevorzugte Methode eine von dreien ist und alle in den einschlägigen Lehrbüchern als gleichwertig bezeichnet werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 253, |
| Stichworte: | Rechtsanwaltshaftung Arzthaftung Lehrkrankenhaus, akademisches Aufklärungspflicht, |
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