( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENUrteil vom 05.09.2000, Aktenzeichen: 5 UF 49/00 



OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 5 UF 49/00

Urteil vom 05.09.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1. Eine im Rahmen eines positiven Hilfsverhältnisses zu einer Abänderungsklage geltend gemachte Bereicherungsklage ist nur zulässig, wenn das Klagebegehren beziffert ist. Weder genügt ein unbezifferter Leistungsantrag, noch ist eine Feststellungsklage statthaft.

2. Zur Berechnung eines fiktiven Einkommens wenn die Unterhaltsberechtigte als Erzieherin arbeitet und keine feste Stelle finden, sondern nur Urlaubs- und Mutterschaftsvertretungen übernehmen kann.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:ZPO § 323, ZPO § 256, ZPO § 253, BGB § 812, BGB § 1573, BGB § 1578,
Stichworte:Bereicherungsklage Hilfsbegehren, positives Einkommen, fiktives,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRÜCKEN – Urteil vom 05.09.2000, Aktenzeichen: 5 UF 49/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-zweibruecken/olg-zweibruecken-urteil-vom-05-09-2000-az-5-uf-4900

"OLG-ZWEIBRÜCKEN - 05.09.2000, 5 UF 49/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN