JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Urteil vom 05.09.2000, Aktenzeichen: 5 UF 49/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Eine im Rahmen eines positiven Hilfsverhältnisses zu einer Abänderungsklage geltend gemachte Bereicherungsklage ist nur zulässig, wenn das Klagebegehren beziffert ist. Weder genügt ein unbezifferter Leistungsantrag, noch ist eine Feststellungsklage statthaft. 2. Zur Berechnung eines fiktiven Einkommens wenn die Unterhaltsberechtigte als Erzieherin arbeitet und keine feste Stelle finden, sondern nur Urlaubs- und Mutterschaftsvertretungen übernehmen kann. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 323, ZPO § 256, ZPO § 253, BGB § 812, BGB § 1573, BGB § 1578, |
| Stichworte: | Bereicherungsklage Hilfsbegehren, positives Einkommen, fiktives, |
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