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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 03.05.2001, Aktenzeichen: 4 U 81/00 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 U 81/00

Urteil vom 03.05.2001


Leitsatz:1. Auf eine in erster Instanz erklärte und dort als unsubstantiiert zurückgewiesene Aufrechnung ist im Berufungsrechtszug die Vorschrift des § 530 ZPO nicht anzuwenden.

2. Beruht die erstinstanzliche Nichtberücksichtigung der Aufrechnung auf einem Verfahrensfehler und erscheint eine eigene Entscheidung nicht sachdienlich, weil der Sach- und Streitstand hinsichtlich der zur Aufrechnung gestellten Forderungen noch nicht zur Endentscheidung reif ist, so führt dies zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 530 Abs. 2, ZPO § 539, ZPO § 540,

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