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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENUrteil vom 02.12.2003, Aktenzeichen: 5 U 30/01 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 U 30/01

Urteil vom 02.12.2003


Leitsatz:1. Die Kortikosteroidgabe entsprach jedenfalls schon 1984 dem ärztlichem Standart bei der Behandlung von Schwangeren mit vorzeitiger Wehentätigkeit zur Lungenreifebeschleunigung bei drohender Frühgeburt ab der vollendeten 28. Schwangerschaftswoche.

2. Das Unterlassen einer dahingehenden Lungenreifebehandlung stellt sich - auch 1984 schon - als grober Behandlungsfehler dar mit der Folge einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Nachweises der dadurch bedingten Schäden. Die Beweislastumkehr gilt sowohl für die fehlende Lungenreife des Kindes und das darauf beruhende Atemnotsyndrom als Primärschaden, wie auch für die Hirnblutung und den Hydrocephalus als typische Folge.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 7 O 211/99 vom 14.09.2001

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