JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 31.10.2001, Aktenzeichen: 2 WF 84/01
| Leitsatz: | Wer nicht arbeitet, obwohl dies nach seinen persönlichen Verhältnissen naheliegend wäre, hat dem Gericht die Gründe für den unterlassenen Arbeitseinsatz darzulegen, wenn er Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen will. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann zumindest zur Auferlegung von Raten führen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 115, |
| Verfahrensgang: | AG Ludwigshafen am Rhein 5 d F 112/01 |
| Rechtskraft: | ja |
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