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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 31.08.2001, Aktenzeichen: 3 W 199/01 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 199/01

Beschluss vom 31.08.2001


Leitsatz:Vollstreckungsschutz bei Räumungsvollstreckung

Die Notwendigkeit innerhalb kürzester Frist zweimal umziehen zu müssen, stellt für sich allein gesehen keinen den Schutzmechanismus des § 765 a ZPO auslösenden Umstand dar.

Vielmehr bedarf es im Einzelfall einer Abwägung der schutzwürdigen Interessen von Schuldner und Gläubiger (hier: Mieter und Vermieter bei Zahlungsrückstand).
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 765 a,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 1 T 117/01
AG Ludwigshafen am Rhein 3 a M 134/01

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