JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 30.10.2001, Aktenzeichen: 3 W 246/01
| Leitsatz: | Fristwahrung durch "verschwundenes" Fax-Schreiben Ist durch den "Statusbericht" des Faxgerätes des Gerichts (Empfangsgerät) der störungsfreie Zugang der übermittelten Daten bewiesen, kann nach Lage des Einzelfalles auf den ordnungsgemäßen Ausdruck der Rechtsmittelschrift geschlossen werden. Zweifel an ihrer Formgültigkeit gehen in diesem Fall nicht zu Lasten des Beschwerdeführers. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 21 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 320/2001 AG Koblenz 14 UR II 23/2000 |
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