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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 30.10.2001, Aktenzeichen: 3 W 102/01 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 102/01

Beschluss vom 30.10.2001


Leitsatz:Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des Wohnungseigentümers

Das Recht eines Wohnungseigentümers zur Nutzung einer im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Garage geht nicht allein deswegen auf den Rechtsnachfolger über, weil der Rechtsvorgänger im Gegenzug für die Einräumung des Nutzungsrechts dem Ausbau der Garagenanlage auch auf gemeinschaftlichem Eigentum zugestimmt hat.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10, WEG § 15, WEG § 43 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Mainz 8 T 325/99
AG Mainz 73 UR II 132/98 WEG

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