JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 30.10.2001, Aktenzeichen: 3 W 102/01
| Leitsatz: | Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des Wohnungseigentümers Das Recht eines Wohnungseigentümers zur Nutzung einer im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Garage geht nicht allein deswegen auf den Rechtsnachfolger über, weil der Rechtsvorgänger im Gegenzug für die Einräumung des Nutzungsrechts dem Ausbau der Garagenanlage auch auf gemeinschaftlichem Eigentum zugestimmt hat. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 10, WEG § 15, WEG § 43 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Mainz 8 T 325/99 AG Mainz 73 UR II 132/98 WEG |
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