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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 30.08.2002, Aktenzeichen: 3 W 152/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 152/02

Beschluss vom 30.08.2002


Leitsatz:Ordnet das Vormundschaftsgericht trotz Vorliegens einer wirksamen Generalvollmacht für den Vollmachtgeber die Bestellung eines Betreuers an, steht dem dadurch übergangenen Bevollmächtigten - auch wenn dieser nicht dem Personenkreis des § 69 g Abs. 1 FGG angehört - ein eigenes Beschwerderecht zu.
Rechtsgebiete:FGG, BGB
Vorschriften:FGG § 20 Abs. 1, FGG § 69 g Abs. 1, BGB § 1896,
Stichworte:Beschwerdebefugnis des Generalbevollmächtigten,
Verfahrensgang:LG Landau in der Pfalz 3 T 163/02 vom 03.07.2002
AG Landau in der Pfalz I XVII 276/01

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