Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 30.05.2001, Aktenzeichen: 3 W 119/01 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 119/01

Beschluss vom 30.05.2001


Leitsatz:Mündliche Anhörung und Anfechtbarkeit bei (erledigter) Verlängerung der Abschiebungshaft im Wege einstweiliger Anordnung Erledigt sich die im Wege einstweiliger Anordnung verlängerte Abschiebungshaft bleibt - anders als in sonstigen Abschiebungshaftsachen - ein zuvor eingelegten Rechtsmittel mit dem Ziel der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung zulässig (Ergänzung zu BGH NVwZ-Beilage 1998, 87 = FG-Prax 1998, 198)

"Gefahr in Verzug" i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 2 FEVG liegt nicht vor, wenn eine mündliche Anhörung des Betroffenen ohne weiteres möglich ist. Sofern die Durchführbarkeit von den Tatsachengerichten verneint wird, bedarf es konkreter Feststellungen zu den Hinderungsgründen.
Rechtsgebiete:GG, AuslG, FEVG
Vorschriften:GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 104 Abs. 1, AuslG § 57, FEVG § 5, FEVG § 11,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 30.05.2001, Aktenzeichen: 3 W 119/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRüCKEN - 30.05.2001, 3 W 119/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum