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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 30.04.2007, Aktenzeichen: 2 WF 78/07 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 2 WF 78/07

Beschluss vom 30.04.2007


Leitsatz:Eine Partei, die rechtsmissbräuchlich eine Ehe geschlossen und hier für ein Entgelt erhalten hat, trifft grundsätzlich die Verpflichtung, hiervon Rücklagen zu bilden, um die Kosten eines - absehbaren - Ehescheidungs- bzw. Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 115,
Stichworte:Keine Prozesskostenhilfe für Scheidung einer rechtsmissbräuchlich gegen Entgelt geschlossenen Ehe,
Verfahrensgang:AG Ludwigshafen am Rhein, 5 c F 418/06 vom 06.03.2007

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